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Über sämtliche Programme des Bundes, der Länder und der EU informiert die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter https://www.foerdermittel-deutschland.de/
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet im Rahmen der Kommunalrichtlinie eine Förderung der Innen- und Außenbeleuchtung für Kommunen an.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert seit 1. Januar 2021 Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Neubau- und Bestandsgebäude. Die Förderung ist nur für Innenbeleuchtung verfügbar. Sie gilt für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Bisherige Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen werden darin gebündelt. Erstmals unterstützt die BEG neben Sanierung und Austausch alter,
ineffizienter Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen auch Digitalisierungsmaßnahmen inklusive Steuerungs- und Regelungstechnologien.
Das Programm ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und gilt bis 31. Dezember 2030. Mit Beratung durch einen Effizienz-Experten kann ein Zuschuss in Höhe
von 15 Prozent über das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Neben Investitionen werden auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent gefördert. Das Programm unterliegt nicht
dem EU-Beihilferecht.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks/Grundstücksteils beziehungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils und Contractoren.